Wie die Krankenkasse deine Präventionskurse (mit)bezahlt

Frau beim Yoga- und Pilates-Training
Krankenkassen bezuschussen diverse Präventionskurse, auch Yoga oder Pilates. Foto: Pexels

Wichtige Info für alle, die sich fit halten wollen, aber nicht so viel Geld dafür ausgeben möchten: Einige Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten, indem sie bestimmte Präventionskurse mitfinanzieren. Das soll die Versicherten motivieren und befähigen, selbst etwas mehr für ihre Gesundheit zu tun. Doch viele wissen gar nichts von der Möglichkeit zur Kostenübernahme. Hier erfährst du, wie die Krankenkasse nicht nur einen Zuschuss zahlt, sondern alle Kosten übernimmt.

Diese Präventionskurse gibt es

Die Auswahl an Präventionskursen ist enorm, denn sie werden mittlerweile für

verschiedene Bereiche angeboten - manche Kurse sollen die Bewegungs- und Ernährungsgewohnheiten verbessern, andere sollen das Stressniveau senken oder den Konsum von Suchtmitteln reduzieren. Vor allem Eltern wissen, wie anstrengend der Spagat zwischen Job, Familienorganisation und partnerschaftlichem Leben manchmal ist. Da kommt jede Hilfe recht, gerade wenn sie nichts oder nur wenig kostet. Ein Blick auf die Angebote lohnt sich definitiv:

  • Eltern bekommen beispielsweise einen Zuschuss für Präventionskurse, die Stressbewältigungskompetenz aufbauen oder auch für das Erlernen von Entspannungstechniken wie Yoga oder Autogenes Training.
    >> Das Ziel besteht darin, nicht nur eine vorübergehende Lösung zu schaffen, sondern gute Anti-Stress-Strategien für die Zukunft im Familienalltag zu etablieren.

Aber nicht nur Familien können die Präventionskurse und die finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse nutzen, auch Singles oder Rentner bekommen Zuschüsse. Es gibt allerdings deutliche Unterschiede zwischen den Übernahmeleistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Eine gesetzliche Krankenkasse für Selbständige hat spezielle Leistungen für diese Zielgruppe im Angebot und übernimmt zum Teil auch Kosten für Online-Gesundheitskurse, Online-Sprechstunden oder die Behandlung in einer Privatklinik.

Jede Krankenkasse hat individuelle Richtlinien dafür, welche Präventionskurse sie übernimmt. Einige erstatten beispielsweise maximal 500 Euro, andere erhöhen die Grenze auf über 1.000 Euro. Unterschiede gibt es auch bei der maximalen Kursanzahl pro Jahr oder den

Bedingungen. Manche Krankenkassen unterstützen nur zertifizierte Präventionskurse, andere eine maximale Anzahl jährlich oder eine Höchstsumme pro Kurs. Manchmal müssen Versicherte auch nachweisen, dass sie 100 Prozent der Kurszeit anwesend waren.

Fitness-Präventionskurs-Teilnehmerinnen
Damit die Krankenkasse den Präventionskurs bezuschusst, ist eine Anwesenheits-Quote wichtig. Foto: Pexels

Was beim Antrag auf Kostenerstattung für den §20-Präventionskurs wichtig ist

Online-Präventionskurse werden immer beliebter. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Online-Kurse bieten auch Familien und allen stark beruflich eingespannten Menschen die Möglichkeit, flexibel etwas für ihre Gesundheit zu tun. Anfahrtszeiten entfallen, sodass die Kurse deutlich leichter in den eigenen Zeitplan passen. Die meisten Kurse werden sogar von der Krankenkasse übernommen.

 

>> Grundsätzlich müssen die Einheiten im Voraus bezahlt werden, aber der Betrag lässt

sich durch eine Meldung an die Krankenkasse zurückfordern.

  • Vor der Kursauswahl sollten Versicherte unbedingt einen Blick auf die Übernahmebedingungen werfen, denn einige Kurse oder Präventions-Anwendungen sind ausgenommen.
  • Bildungsprogramme mit einer einseitigen körperlichen Beanspruchung oder Kurse zum Erlernen einer Sportart werden nicht unterstützt.
  • Auch Maßnahmen von Anbietern mit wirtschaftlichem Interesse, zum Beispiel Programme zum Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, werden durch die Krankenkassen nicht übernommen.

Sobald der Kurs bezahlt wurde, können die Teilnehmenden die Einheiten absolvieren. Nach der letzten Kursstunde gibt es dann eine Teilnahmebescheinigung des Anbieters. Achtung: Die Bescheinigung ist wichtig für die Rückerstattung bei der Krankenkasse. Damit es später keine Verzögerungen gibt, sind vor allem die Online-Präventionskurse nach §20 SGB V besonders interessant. Die Zertifizierung macht den Weg für die Erstattung durch die Krankenkasse frei.

 

Mit der Teilnahmebescheinigung wird ein Formular ausgefüllt, das bei vielen

Krankenkassen sogar online verfügbar ist. Die Bescheinigung darf nicht fehlen, denn sie gilt als Nachweis für die Zahlung. Sobald der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen

ist, wird er geprüft. Nach dem Check wird das Geld auf das Konto der Versicherten überwiesen.

Einige Krankenkassen arbeiten schneller, andere brauchen dafür etwas mehr Zeit.

Erfahrungsgemäß sind die Kosten für einen Präventionskurs jedoch nach spätestens vier bis

sechs Wochen auf dem Konto der Versicherten.

Die Übernahme für den Präventionskurs wurde abgelehnt: Was kann ich tun?

Wenn die Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme des Kurses ablehnt, müssen

Versicherte handeln. Wer sich dagegen wehren möchte, muss einen Widerspruch in

schriftlicher Form einreichen. Dafür bleibt meist nur ein begrenztes Zeitfenster - erfahrungsgemäß maximal vier Wochen.

 

Im Widerspruch muss das Aktenzeichen vermerkt sein, damit der Fall rasch zugeordnet werden

kann. Um die Chancen auf Erfolg zu erhöhen, sollten Versicherte zunächst schauen, warum

die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt. Manchmal geht es um Präventionskurse,

die grundsätzlich nicht durch diese Kasse übernommen werden. Ein Blick in die

Versicherungsbedingungen hilft und bringt schnell Klarheit.

 

Wird der absolvierte Kurs tatsächlich in den Bedingungen ausgeschlossen, kann sich der

Widerspruch trotzdem lohnen, denn es könnte zu einer Einzelfallentscheidung kommen.

Versicherte sollten ganz genau erklären, warum sie die Kosten nicht selbst aufbringen können und warum der Kurs für sie so wichtig ist.

 

Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Präventionskurse nicht zu 100

Prozent. Kommt der Antrag auf Kostenübernahme mit einer Eigenbeteiligung von 10 bis 20 Prozent für die Kursgebühren zurück, kann ebenfalls ein Widerspruch eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten sind aber leider äußerst gering. 

 

Die Ablehnung der Kostenübernahme kann auch aufgrund von zu vielen Kursen pro

Kalenderjahr erfolgen. Einige Krankenkassen legen beispielsweise ein Maximum von zwei

Kursen innerhalb von 365 Tagen fest. Auch die maximale Zuschusshöhe innerhalb dieses

Zeitraumes ist begrenzt. Wer mehr Kurse absolvieren möchte, sollte vorher mit der Krankenkasse sprechen und den Wunsch genauer begründen, um nach Kursende Schwierigkeiten bei der (anteiligen) Kostenübernahme zu vermeiden.